Verhinderungspflege
Verhinderungspflege bedeutet "eine Betreuung für kurze Zeit". Die Verhinderungspflege überbrückt einen begrenzten Zeitraum und versorgt Sie oder einen Ihrer Angehörigen in Notsituationen.
Auch wenn Sie selbst durch die Pflege eines Angehörigen in Anspruch genommen sind und für ein paar Tage oder Wochen Entlastung brauchen, sei es für einen Kuraufenthalt oder einen Erholungsurlaub, ist die Verhinderungspflege eine geeignete Möglichkeit um neue Kraft zu tanken.
Die Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst kann stunden- oder tageweise bis zu einer Dauer von 28 Tagen erfolgen. Die Pflegekassen bezahlen hierfür jährlich maximal 1510,00 Euro. Vorausgesetzt, der oder die Pflegebedürftige wird bereits seit zwölf Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt.
Bei Empfängern von Pflegegeld tritt die Leistung der Verhinderungspflege an die Stelle des Pflegegeldes. Für den ersten und den letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld noch bezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt unter Umständen das Pflegegeld erhalten. Bei Empfängern von Pflegesachleistungen kann die Verhinderungspflege zusätzlich ausgeführt werden.
Wenn Sie interessiert sind, sprechen Sie einfach mit uns. Wir übernehmen gerne auch vorübergehend die Pflege Ihres Angehörigen und helfen Ihnen bei der Beantragung bei Ihrer Pflegekasse.